Ab dem 23.12.2020 tritt das Gesetz zur „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in kraft !
Somit gilt künftig bundesweit, was bei uns in Nordrhein-Westfalen bereits größtenteils praktiziert wurde: Wer den Makler mit dem Verkauf einer Wohnimmobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Damit wird die anfallende Maklerprovision auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Der Immobilienscout24 hat die wichtigsten Informationen zu dieser neuen Rechtslage wie folgt zusammengefasst. ,,Die wichtigsten Änderungen […]